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Es gibt ein neues, wegweisendes Urteil des Amtsgerichts in Wiesbaden für alle E-Auto-Fahrer und Mitglieder von WEGs.
“Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen das Abstellen von E-Autos in Tiefgaragen nicht verbieten.”
Oft werden wir bei WEGs genau danach gefragt. Wie ist die rechtliche Lage bei Bränden von E-Autos? Darf mir das Abstellen untersagt werden?
Das neue Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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Begründet wurde das Urteil unter anderem mit Paragraf 20 Absatz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz: WEG genannt).
Das besagt:
Jeder Wohnungseigentümer hat ein Recht auf das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge und die entsprechenden baulichen Maßnahmen.
Und wer auf Nummer sicher gehen will, hier geht´s lang zu unserem Blog-Beitrag
