1. Vertragspartner des Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist die The Charging Project aHW GmbH, Barnerstraße 3a, 22765 Hamburg. Geschäftsführung: Bert von Garrel. Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 168974 (im folgenden The Charging Project)
2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der The Charging Project und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/des Angebotes gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie per E-Mail oder in einem an eine E-Mail angehängten Dokument übermittelt werden. Der Absender muss eine @thechargingproject.com-Adresse sein. Dritte, die im Auftrag von The Charging Project tätig sind, sind nicht befugt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu geben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.
4. Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher (Privatkunde) als auch Unternehmer (Geschäftskunde). Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handeln. Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop bzw. von Soft- und Hardwarelösungen und sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
The Charging Project behält sich das Recht vor, diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass dies Folgen hat. Dieser Widerruf muss in Form einer E-Mail erfolgen und von einer @thechargingproject.com E-Mail Adresse kommen. Wenn der Kunde bereits Zahlungen für diese Dienste geleistet hat, wird der Wert, der dem stornierten Produkt oder Dienst zugeschrieben wird, vollständig zurückerstattet.
Für den Fall, dass The Charging Project dem Kunden ein schriftliches Angebot für Produkte und/oder Leistungen unterbreitet, kommt der Vertrag zu Stande, wenn dieses durch den Kunden – vorzugsweise schriftlich – innerhalb der Befristung angenommen wird und/oder die von The Charging Project angebotenen Leistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden.
Vertragsschluss ist in Deutsch oder Engslische Sprache gultig.
Inhalt und Umfang der von The Charging Project geschuldeten Leistung richtet sich nach der im Bestellformular, im Gutschein oder im Angebot von The Charging project angegebenen Leistungsbeschreibung. The Charging Project bzw. von dieser zur Leistungserbringung beauftragte Dritte sind nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich geschuldete Leistung hinausgehen (z.B. Durchbrüche, Anpassungsarbeiten und/oder Zusatzarbeiten, insbesondere wenn die bestehende Elektroinstallation nicht ausreichend und/oder kein leistungsfähiger Stromanschluss vorhanden ist). Diese Arbeiten liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
a. Der Versand von Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben.
b. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, übernimmt The Charging Project keine Garantie für eine Lieferfrist. Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat dies vorab nicht unverzüglich mitgeteilt, so ist The Charging Project berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten zu verlangen.
c. Der Kunde ist berechtigt vom Kauf zurückzutreten, falls The Charging Project eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder wenn The Charging Project aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde The Charging Project anschließend erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat.
d. The Charging Project behält es sich vor, bei unvorhergesehenen oder von The Charging Project nicht zu vertretenden Gründen, einen Installationsservice nicht durchzuführen. The Charging Project teilt dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit. Der bereits geleistete Kaufpreis wird dem Kunden erstattet.
e. The Charging Project ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
a. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
b. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Geschäftskunden über.
c. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
The Charging Project ist berechtigt die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
a. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsshlusses angegebenen Preise (vorbehaltlich Ziffer III). Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer zzgl. der dort ebenfalls genannten Liefer- und Versandkosten soweit vorhanden.
Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
b. Die Kosten für bestellte Leistungen oder Waren werden dem Kunden nach Lieferung der Ware bzw. Durchführung der bestellten Leistung in Rechnung gestellt, wenn nicht gesondert geregelt. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
c. Kommt der Kunde durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten automatisch mit Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so behält es sich The Charging Project vor, einen Verzugsschaden (z.B. Inkassogebühren, Mahngebühren (bei Unternehmen gemäß der gesetzlichen Regelungen EUR 40,00), Verzugszinsen) geltend zu machen.
d. Im Falle der Nutzung eines Gutscheins gilt das Einlösen des Gutscheins als das Begleichen der Rechnung in Höhe des Gutscheinwertes bzw. für die dort beschriebene Servicedienstleistung.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von The Charging Project. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von The Charging Project stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung). The Charging Project ist eine entsprechende Versicherung auf Nachfrage nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an The Charging Project abgetreten.
a. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle notwendigen öffentlichen und privaten Genehmigungen zu beschaffen.
b. Im Falle von Dienstleistungen vor Ort hat der Kunde folgende Pflichten:
(1) für eine geeignete Zugangs- und Arbeitsumgebung zu sorgen
(2) zum vereinbarten Zeitpunkt des Installationstermins persönlich anwesend zu sein oder aber durch z.B. einen bevollmächtigten Dritten vertreten zu werden,
(3) alle mit The Charging Project oder beauftragten Dritten vereinbarten Tätigkeiten innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchzuführen
(4) The Charging Project bzw. den von diesem beauftragten Dritten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen,
(5) The Charging Project bzw. den von diesem beauftragten Dritten die erforderlichen Nutzungs-, Zutritts- und Manipulationsrechte an den betroffenen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten einzuräumen,
(6) zu garantieren, dass er alle Genehmigungen eingeholt hat und hält The Charging Project bzw. den von diesem beauftragten Dritten insoweit völlig schad- und klaglos.
c. Ist aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretenden Gründe die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und The Charging Project ist berechtigt Mehrkosten der Leistungsverzögerung oder Leistungsunterbrechung (z.B. ggf. erforderliche zusätzliche Anfahrt) gesondert zu berechnen.
a. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von The Charging Project oder unterbeauftragte Dritte beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet The Charging Project nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
c. Die Haftung für indirekte- oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
d. The Charging Project haftet – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften – nur für einen nachweisbaren adäquat ursächlichen Schaden.
e. Die von The Charging Project vertraglich geschuldeten Leistungen funktionieren zum Teil mit Hilfe von dazu erforderlicher Kommunikationsinfrastruktur wie etwa mobilen oder kabelgebundenen Internetverbindungen. The Charging Project haftet nicht für einen Schaden, der infolge einer Störung der Kommunikationsinfrastruktur und/oder Stromzufuhr entsteht. Gleiches gilt, wenn der Kunde Dritte mit der Installation der Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt.
f. Bei einem von The Charging Project verschuldeten Datenverlust, ist die Haftung von The Charging Project auf denjenigen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
a. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. The Charging Project ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.
c. Wird die Installation eines Produktes nicht durch The Charging Project oder durch eine von The Charging Project autorisierte dritte Person durchgeführt, haftet The Charging Project nicht für eine fehlerhafte Installation, einen Mangel oder Schaden, der auf die fehlerhafte Installation und insbesondere auf die Nichtbeachtung der gültigen Installationsvorschriften zurückzuführen ist.
d. Der Geschäftskunde hat Mängel – so detailliert wie möglich – zu beschreiben und gegenüber The Charging Project schriftlich mitzuteilen.
e. Die Gewährleistungsfristen des deutschen Rechts gelten sowohl für Geschäfts- als auch für Verbraucherkunden.
Der Geschäftskunde erklärt sich mit der Nennung als Referenz von The Charging Project nach erfolgter Bestellung einverstanden. The Charging Project ist zudem berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Webseite und in Marketingunterlagen zu verwenden. Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
Der Kunde hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
The Charging Project ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach schriftlicher Mitteilung gegenüber The Charging Project geltend gemacht werden muss.
Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, welche keine der Parteien zu vertreten hat, berechtigen jede Vertragspartei, die von ihr geschuldete Leistung aus diesem Vertrag für die Dauer der Behinderung so lange hinauszuschieben, wie die Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieser Situation andauert, vorausgesetzt, dass einer Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der höheren Gewalt hierüber Mitteilung der anderen Vertragspartei zugeht. Dies gilt nicht für nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldete Zahlungen.
Wenn der Kunde als Verbraucher mit The Charging Project einen Vertrag abgeschlossen hat, steht dem Privatkunden ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
(1) Widerrufsrecht: Der Privatkunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Privatkunde oder ein vom Privatkunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde The Charging Project: The Charging Project aHW GmbH, Barnerstraße 3a, 22765 Hamburg. info@thechargingproject.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Privatkunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Privatkunde einen Vertrag widerruft, hat The Charging Project alle Zahlungen, die The Charging Project vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von The Charging Project angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei The Charging Project eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet The Charging Project dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunde wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. The Charging Project kann die Rückzahlung verweigern, bis The Charging Project die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Privatkunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Privatkunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er The Charging Project über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an The Charging Project zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Privatkunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Privatkunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der paketversandfähigen und nicht paketversandfähigen Waren. Die Kosten für die Rücksendung der nicht paketversandfähigen Waren werden auf höchstens EUR 30,00 geschätzt. Der Privatkunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Abholung der Waren durch The Charging Project bzw. auf Kosten von The Charging Project ist nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart worden ist.
(1) Widerrufsrecht: Der Privatkunde hat das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde The Charging Project: The Charging Project aHW GmbH, Barnerstraße 3a, 22765 Hamburg. info@thechargingproject.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Privatkunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Privatkunde den Vertrag widerruft, hat The Charging Project dem Privatkunden alle Zahlungen, die The Charging Project vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von The Charging Project angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei The Charging Project eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet The Charging Project dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Privatkunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Privatkunde The Charging Project einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Privatkunde The Charging Project von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Besondere Hinweise: Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Privatkunden vollständig erfüllt ist, bevor der Privatkunde das Widerrufsrecht ausgeübt hat.
The Charging Project verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmung des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Die Vertragsparteien werden zudem die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln, es sei denn, dass die eine Partei die andere Partei schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.
The Charging Project ist verpflichtet und wird durch entsprechende vertragliche Regelungen seine Mitarbeiter dazu verpflichten, alle ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erworbenen Kenntnisse, die diesen Vertrag und seine Durchführung betreffen, geheim zu halten, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht von The Charging Project und seiner Mitarbeiter gilt auch nach Vertragsbeendigung fort. Dies gilt nicht für die Offenlegung gegenüber einem Gericht oder einer Behörde, soweit diese Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde erfolgt. Dies gilt ferner nicht für diejenigen Unterlagen, Informationen und erworbenen Kenntnisse, für die und soweit der Kunde schriftlich in die Veröffentlichung eingewilligt hat.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; oder
(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des Privatrechts oder öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und The Charging Project Hamburg.
4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.