Home | Modulare Ladeinfrastruktur Planung | Vergleichsstudie: Wallbox Abrechnung
Undurchsichtige Produktgestaltung, versteckte Kosten und Preisunterschiede von über achthundert Prozent – Abrechnungsdienstleistungen für Wallboxen sind für Kunden wenig transparent gestaltet.

Bewohner und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen regelmäßig auf einen Betreiber für ihre Ladeinfrastruktur, auch Charge-Point-Operator (CPO) genannt, zurückgreifen. Immer dann, wenn die Ladeinfrastruktur von einem gemeinsamen Versorgungsnetz gespeist wird, stellt der CPO seine Abrechnungsdienstleistung bereit, um den verbrauchten Strom auf die verschiedenen Ladestationen aufzuschlüsseln und den Nutzern in Rechnung zu stellen. Auch die Beschaffung des elektrischen Stroms, Wartungs- und Prüfarbeiten kann er durchführen.
Dieses Modell kommt häufig in Mehrfamilienhäusern, bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zum Tragen
Während die Betreiber eine große Entlastung für Eigentümer und Hausverwalter darstellen, bestehen gleichzeitig immense Preisunterschiede zwischen den vielen Dienstleistern in Deutschland.
Als unabhängiges Beratungsunternehmen hat The Charging Project erstmals eine umfangreiche Studie zur Preisgestaltung durchgeführt. Mit einer Preisspanne von über achthundert Prozent für die automatisierte Abrechnung sind die Ergebnisse für Eigentümer von Ladeinfrastruktur von großer Bedeutung. Das Problem: Durch undurchsichtige Produkt- und Preisgestaltung können Kunden schnell in eine Kostenfalle laufen. Monatliche Betriebskosten von 50 € pro Ladestation sind dann keine Seltenheit.

Der Schwerpunkt der Studie wurde auf die Angebote zum Betrieb von Ladeinfrastruktur für private Eigentümer von Mietobjekten und WEGs gelegt. Gleichzeitig lassen sich die Ergebnisse zu einem großen Teil auf gewerbliche Eigentümer von Ladeinfrastruktur übertragen, da die angebotenen Leistungen und damit verbundenen Kosten sehr ähnlich sind.
Die Errichtung von Ladestationen wird nicht betrachtet, u.a., um eine Mischkalkulation des Anbieters zwischen Aufbau und Betrieb zu vermeiden und so einen möglichst neutralen Blick auf die Betriebspreise zu erhalten.
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Um trotz der weitreichenden Unterschiede in der Produkt- und Preisgestaltung der Anbieter eine Vergleichsbasis zu schaffen, wurde eine fiktive Kundensituation entwickelt, die die häufigsten Szenarien abdeckt:

Anonym versendeten wir eine Anfrage für das fiktive Gebäude an insgesamt 110 Anbieter. Wir baten um eine Rückantwort per Mail, um die Anonymität zu wahren und die Bereitschaft der Dienstleister zu prüfen, ihre Preisgestaltung einfach und verständlich in einer Mail zu kommunizieren.
Die Anfrage enthielt dabei konkrete Fragestellungen zu den monatlichen Betriebspreisen bei einer zweijährigen Vertragslaufzeit, Einrichtungsgebühren und anderen einmaligen Kosten, Transaktionsgebühren, den Strompreisen und der Wahl des Stromanbieters, der Kostenfreistellung bei Deaktivierung einer Ladestation und den Preisen für die jährliche Überprüfung.
Es fiel auf, wie kompliziert die Einholung von Angeboten für die Abrechnung sein kann. Nur 11 von 110 angefragten Unternehmen gaben Preise auf der Grundlage eines einfachen E-Mail-Austausches an, nur bei einem Anbieter waren die Preise einfach auf der Webseite aufzufinden.
Wir erhielten mehrere E-Mail-Antworten, die für uns nur schwer und für den normalen Verbraucher fast unmöglich zu verstehen waren. Häufig kam es zu Rückfragen, die meisten Unternehmen bestanden auf einem Telefonat, einige auf einer Videokonferenz. Mit mehreren Anbietern führten wir daraufhin Telefonate durch, Videokonferenzen wurden von uns abgelehnt.
Die monatlichen Grundkosten sind das Kernelement in der Kostenrechnung. Die Anbieter finanzieren aus den Grundkosten die monatliche Rechnungsstellung und das Auslesen der Ladestationen, manche aber auch unterschiedliche Inklusivleistungen, wie bspw. die Gerätewartung oder Serviceangebote.
Der teuerste Anbieter verlangt mehr als den achtfachen Preis des günstigsten Anbieter
Der teuerste Anbieter verlangt mehr als den achtfachen Preis des günstigsten Anbieter
*Einholungszeitraum Juni bis August 2024
Bereits diese zentrale Kostenposition ist deshalb nicht ohne Weiteres über die Anbieter hinweg vergleichbar. Um trotzdem Vergleichbarkeit zwischen den Dienstleistern schaffen zu können, wurden verschiedene Rahmenbedingungen eingeführt:

Nach Aufstellung dieser Kriterien konnten noch 41 Angebote in der Auswertung berücksichtigt werden.
Die nun vergleichbaren Preise für die Grundkosten zur Abrechnung pro Ladepunkt und Monat variierten zwischen 5,00 € und 41,35 € netto und somit um rund 830 %.
Die öffentliche Bereitstellung von Ladesäulen inkl. der Bezahlschnittstelle mittels QR-Code, Ladekarten verschiedener Anbieter per „Roaming“ oder anderen Zahlmethoden ist meist mit zusätzlichem Aufwand für den Dienstanbieter verbunden.
Nur 24 von 41 berücksichtigten Unternehmen gaben jedoch transparente Informationen zur Preisgestaltung, die 17 übrigen Unternehmen mussten aus dieser Auswertung ausgeschlossen werden.
13 Firmen bieten Roaming ohne Aufpreis in den monatlichen Fixkosten an.
13 Firmen bieten Roaming ohne Aufpreis in den monatlichen Fixkosten an.
*Einholungszeitraum Juni bis August 2024
Nicht betrachtet werden konnten Kostenpositionen pro Standort mit öffentlicher Ladeinfrastruktur statt pro Ladestation, da diese sich jeweils deutlich unterschieden und nicht vergleichbar dargestellt werden konnten.
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Viele der Abrechnungsdienstleister bieten entweder optional oder exklusiv einen Ladeinfrastrukturbetrieb an, bei dem sie auch den Strom selbst beschaffen. Sie verkaufen ihn mit einem Aufpreis an den Nutzer der Ladestation, anstatt den vom Eigentümer beschafften Strom abzurechnen.
Die angegebenen Strompreise variierten zwischen 0,30 €/kWh und 0,51 €/kWh im privaten Umfeld.
Eine Korrelation zwischen Grundpreis und Strompreis ist nicht zu erkennen.
Eine Korrelation zwischen Grundpreis und Strompreis ist nicht zu erkennen.
*Einholungszeitraum Juni bis August 2024
Beim öffentlichen Laden ist der Preis für den E-Fahrer in der Regel höher. Im Falle des Roamings, also bei Nutzung der Ladekarte eines fremden Betreibers, wird dieser Preis vom Anbieter der Ladekarte des E-Auto-Fahrers (eMSP) festgelegt. Diese Preise sind somit nicht vergleichbar darzustellen.
Beschafft der Eigentümer der Ladeinfrastruktur selbst den Strom, richtet sich der Preis nach dessen Stromvertrag.
Ergänzend lässt sich auf ein immer häufiger anzutreffendes Modell hinweisen, bei dem der Abrechnungsdienstleister dem Eigentümer einen festen Preis für öffentlich verladenen Strom bereitstellt. Dieser beträgt meist 0,35 – 0,45 €/kWh, wenn der Eigentümer den Strom selbst beschafft und 0,05 €/kWh, wenn der Strom vom Dienstleister eingekauft wird.
Regelmäßig erheben Anbieter verschiedene Gebühren zu den monatlichen Grundkosten. Diese wurden von den Anbietern häufig nicht explizit kommuniziert und oft erst durch konkrete Rückfragen quantifizierbar.
Besonders kompliziert gestaltete sich der Vergleich, wenn der Eigentümer der Ladeinfrastruktur den Strom selbst beschafft. Der Abrechnungsdienstleister zieht dann das Geld für abgeschlossene Ladevorgänge von den Nutzern ein. Nach Einbehalt etwaiger Transaktionsgebühren wird der Rest an den Eigentümer überwiesen.
Die Gebührenmodelle der Unternehmen lassen sich in diesem Fall in vier verschiedene Ansätze einteilen:
Es zeigt sich, dass diese versteckten Kosten bei regelmäßig genutzten Ladestationen schnell einen beachtlichen Teil der gesamten Wallbox-Abrechnungskosten ausmachen können.

Für die Ersteinrichtung von Kundenkonten, Ladestationen und Endnutzern im Abrechnungssystem berechnen einige Unternehmen zusätzliche Gebühren. Diese können pro Kunde, Standort, Ladepunkt oder Fahrer anfallen. Manche Anbieter erheben verschiedene Gebühren gleichzeitig.
Einige Anbieter verlangen höhere Gebühren bei der öffentlichen Bereitstellung von Ladepunkten.
Spartipp:
Viele Unternehmen gewähren bei dieser Position auf einfache Nachfrage Rabatte, etwa wenn mehr als 5 Ladepunkte gleichzeitig aktiviert werden.
*Einholungszeitraum Juni bis August 2024
Öffentliche Ladestationen müssen nach den Vorgaben des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) jährlich auf ihre elektrische Sicherheit hin überprüft werden. Dies wird von den Anbietern häufig als Wartung bezeichnet. Eine Überprüfung privater Ladestationen kann freiwillig erfolgen oder eine Forderung des Versicherers sein.
Kein Anbieter bietet einen monatlichen Grundpreis inkl. jährlicher Prüfung für unter 15 € an
Kein Anbieter bietet einen monatlichen Grundpreis inkl. jährlicher Prüfung für unter 15 € an
*Einholungszeitraum Juni bis August 2024
26 Anbieter boten diese Überprüfung direkt oder über ein Partnerunternehmen an. Bei 22 dieser Unternehmen wurde der Preis angegeben, wobei er in 5 Fällen im Paket mit der automatisierten Abrechnung enthalten war.
8 der antwortenden Unternehmen boten keinen Wartungsservice an, er muss dann von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
Um die diversen einzelnen und jeweils unterschiedliche gestalteten Kostenpositionen zu einem vergleichbaren Gesamtpreis zusammenzufassen, bedienen wir uns verschiedener Mittelwerte, um den Anwendungsfall eines typischen Autofahrers in Deutschland nachbilden zu können.
Der durchschnittliche Elektrofahrzeugführer in Deutschland:
Wir nehmen an, dass das Fahrzeug ausschließlich zu Hause aufgeladen wird. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wird jährliche elektrische Energie für 781,20 € geladen.
Durchschnittliche Fahrleistung von 12.440 km / Jahr
Durchschnittliche Reichweite von 21 kWh / 100 km
Anschließend haben wir die gesamten zusätzlichen Kosten für den Abrechnungs- und Betriebsservice aus jedem Angebot errechnet. Es werden Brutto-Preise angegeben, da die errechneten Preise ausschließlich den Anwendungsfall des privaten Nutzers abbilden.
Wenn der Kunde keine jährliche Überprüfung der Ladestation benötigt, liegt das günstigste Angebot bei 71,40 € brutto für den Abrechnungsservice. Im Verhältnis zur geladenen Energie entspricht der Anteil des Abrechnungsdienstleisters somit 8,4 % der Gesamtkosten und führt zu einem Gesamtbetrag von 852,60 €. Die durchschnittlichen Gesamtkosten der 40 in die Analyse einbezogenen Angebote betragen 413,71 € brutto für Kunden, die sich keine jährliche Überprüfung wünschen. Das teuerste Angebot wiederum liegt bei insgesamt 1.700,75 € davon 919,55 € für den Abrechnungsservice.
Mit jährlicher Überprüfung beim mit der Abrechnung beauftragten Anbieter beträgt der niedrigste Preis 320,11 € brutto pro Jahr. Dies macht 29,1 % der jährlichen Gesamtkosten von dann 1.102,50 € aus.
Das teuerste Angebot kostet 1.072,05 € brutto, 57,8 % der Gesamtkosten.
Dieser Preis kann kaum als angemessen betrachtet werden, auch wenn eine jährliche Überprüfung der Ladestation im Angebot enthalten ist.
Die durchschnittlichen Gesamtkosten der 27 untersuchten Angebote, die eine jährliche Überprüfung der Ladestation beinhalten, belaufen sich auf 590,08 € pro Jahr, d. h. auf erhebliche 43,0 % der Gesamtkosten.
Die Studie hebt gravierende Unterschiede in den Kosten für Abrechnungsdienstleister hervor. Die gleiche Dienstleistung war beim günstigsten Unternehmen im Falle eines durchschnittlichen Autofahrers für 71,40 €/Jahr, dem teuersten für 1.000,07 €/Jahr haben.
Für den Eigentümer stellt dies ein großes Risiko dar: Komplizierte und unterschiedliche Preis- und Produktstrukturen machen Angebote verschiedener Dienstleister nur mit erheblichem Aufwand vergleichbar. Öffentliche einsehbare Preise fehlen fast immer. Ohne fachmännische Beratung oder erheblichen Rechercheaufwand bleiben potenzielle Kosteneinsparungen bei unvorteilhaften Verträgen in der Regel unerkannt. Das birgt die Gefahr, den Ausbau gar nicht erst voranzubringen oder über viele Jahre hinweg unnötig hohe Preise zu zahlen.
Als neutrale Experten helfen wir Eigentümern dabei, die für sie optimale Lösung zu identifizieren. Von der Konzeptionierung über die Auswahl des richtigen Umsetzungspartners bis hin zum Betrieb der Ladeinfrastruktur stehen wir unseren Kunden zur Seite und stellen so sicher, dass sie ihre Ladelösungen zu einem fairen Preis erhalten.