Ladeinfrastruktur Tag

Ladestationen öffentlich anbieten

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Ladestationen öffentlich zugänglich zu machen, gibt es einige wichtige Informationen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen können. Im folgenden Abschnitt erläutern Wir Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten.

Ein Schild vor einer Tiefgarageneinfahrt, welches darauf hinweißt, das dort Elektroautos aufgeladen werden können.

Kategorien von E-Ladestationen

Wir können E-Ladestationen grundsätzlich in 3 Kategorien einteilen: privat, halb-öffentlich und öffentlich. Private E-Ladestationen sind nur für einen ausgewählten Personenkreis zugänglich. Typische Beispiele sind Wohnanlagen oder Mitarbeiterparkplätze. Halb-öffentliche Ladestationen werden auf privatem Grund installiert, sind aber für die Öffentlichkeit zugänglich. Häufige Beispiele sind Kunden- oder Besucherparkplätze.

Mögliche Förderung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bietet Unterstützung für den Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladestationen an. Die Förderung umfasst:

Die Frist für die Antragsstellung ist vorerst abgelaufen und wir voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt wieder eröffnet.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt:

Beim nicht geförderten Mieterstrom, auch gewerblicher Mieterstrom bzw. Direktlieferung genannt, erhalten die Anbieter keinen Mieterstromzuschlag, sind im Gegenzug dafür bei der Preisgestaltung und den Immobilieneigenschaften nicht an die Anforderungen von gefördertem Mieterstrom gebunden.

Ein Taschenrechner auf einem Tisch, mit dem etwas berechntet wird.
Eine öffentlich zugängliche Ladesäule. Im Hintergrund ein Taxi.

Ab wann ist ein Ladepunkt öffentlich?

Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn jeder E-Autofahrer, tatsächlich den Parkplatz nutzen kann, der zum Ladepunkt gehört. Es sei denn, der Betreiber hat deutlich sichtbare Zeichen oder Schilder am Ladepunkt oder in der unmittelbaren Nähe angebracht, die darauf hinweisen, dass die Nutzung nur für bestimmte Personen erlaubt ist.

Die dauerhafte Erreichbarkeit und Nutzbarkeit eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts sind laut der Ladesäulenverordnung nicht zwingend erforderlich. Eingeschränkte Öffnungszeiten spielen daher keine entscheidende Rolle bei der Einstufung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich.

Falls die Ladeinfrastruktur zeitlich eingeschränkt, aber mindestens werktags (montags bis samstags) für je 12 Stunden öffentlich zugänglich ist, reduzieren sich die maximalen Förderbeträge um die Hälfte. Neben der Zugänglichkeit müssen öffentliche Ladestationen noch weitere Kriterien in Bezug auf die technischen Anforderungen, die Backend-Software und den Zahlungsvorgang erfüllen.

Technische Anforderungen

Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören Mindestanforderungen an die Ladestecker, Ladepunkte müssen mindestens mit einer Steckdose oder Kupplung des Typs 2 ausgestattet sein. Des Weiteren müssen Ladestationen eichrechtskonform sein und unterliegen einer jährlichen Prüfpflicht nach DGUV3.

Backend-Software

Ladepunkte, die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen werden, müssen eine standardisierte (eichrechtskonforme) Schnittstelle besitzen, mithilfe derer Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden können.

In der Regel schließen Sie einen Software-as-a-Service-Vertrag mit dem Anbieter ab. Dieser Anbieter kümmert sich auch um Roaming-Verträge, damit Ihr Ladegerät für eine maximale Anzahl potenzieller Nutzer sichtbar ist.

Zahlungsvorgang

Im Grunde gibt es zwei Zahlungsoptionen für öffentliche Ladestationen:

Wodurch ausschließlich Ladepunkte mit integrierten Debit- oder Kreditkarten Terminals oder Ladestationen mit zentralen Bezahlterminals installiert werden dürfen. Dies führt zu höheren Anschaffungs- und Betriebskosten verglichen mit einer Privaten Ladestation.

2 Hände eines Elektrikers, die gerade etwas in einem Schaltschrank einbauen.
Eine Frau, die eine öffentlich Zugängliche Ladestation nutzt und gerade den Bezahlvorgang am ihrem Handy durchführt.

THG-Quote

Nur öffentliche Ladepunkte profitieren von der sogenannten Treibhausgasminderungsquote, da sie durch die Bereitstellung von Lademöglichkeiten den Umstieg auf Elektromobilität in Deutschland unterstützen. Die THG-Quote wird anhand der geladenen Kilowattstunden berechnet, einschließlich des Ladens eigener Fahrzeuge.

Als Betreiber einer öffentlichen Ladestation können Sie Erlöse von bis zu 15 ct/kWh erwirtschaften. Das folgende Beispiel zeigt die unterschiedlichen Preisstrukturen, die für öffentliches und privates Laden festgelegt werden können:

Interessenkonflikte

Es besteht das Risiko, dass private Ladestationen weniger verfügbar sind, wenn sie öffentlich zugänglich gemacht werden. Um solche Interessenkonflikte zu vermeiden, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Als Teil dieser Maßnahmen können Sie als Betreiber zusätzlich noch Priorisierungen für bestimmte Personengruppen (Mitarbeiter/Firmenwagen) einführen. Beispielsweise können nur Mitarbeiter auf das Reservierungssystem zugreifen oder sind von der Blockier-Gebühr ausgeschlossen.

Ein Zeichen auf dem Boden, welches aufmerksam macht, dass es sich um einen Aufladeplatz für Elktroautos hält.

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