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Der privilegierte Eigenverbrauch durch Bewohner in Mehrfamilienhäusern ist aufgrund der fehlenden Personenidentität von Anlagenbetreiber und Letztverbraucher in der Regel nicht möglich. Mieterstrom bezieht sich auf eine Form der Stromversorgung, bei der ein Mieterstromanbieter, sei es der Gebäudeeigentümer oder ein Dienstleister, lokal erzeugten Strom aus einer eigenen Anlage, wie einer Photovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk oder einer Kleinwindkraftanlage, direkt an die Mieter des entsprechenden Gebäudes verkauft.
Mieterstrom ist eine vielversprechende Alternative zur konventionellen Stromversorgung und ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung. Durch die Verwendung von lokal erzeugtem Strom können die Bewohner von Mietwohnungen die Vorteile erneuerbarer Energien nutzen und dabei Geld sparen.
Es gibt zwei Arten von Mieterstrom: geförderter und nicht geförderter. Beim geförderten Mieterstrom erhält der Anbieter pro von der PV-Anlage produzierter und direkt im Gebäude verbrauchter Kilowattstunde einen Mieterstromzuschlag. Der Mieterstromzuschlag wird vom Staat finanziert und erleichtert es den Anbietern, in den Ausbau von Mieterstromanlagen zu investieren. Die Höhe des Mieterstromzuschlags ist abhängig von der Anlagengröße:
Die Berechnung des Mieterstromzuschlags erfolgt, analog zur EEG-Einspeisevergütung, anteilig andhand der Vergütungen der verschiedenen Leistungsklassen. Der Erhalt des Mieterstromzuschlags ist dabei an gewisse Anforderungen an geknüpft:
Beim nicht geförderten Mieterstrom, auch gewerblicher Mieterstrom bzw. Direktlieferung genannt, erhalten die Anbieter keinen Mieterstromzuschlag, sind im Gegenzug dafür bei der Preisgestaltung und den Immobilieneigenschaften nicht an die Anforderungen von gefördertem Mieterstrom gebunden.
Für Gebäudeeigentümer ist es heutzutage von großer Bedeutung, ihre Gebäude klimaneutral zu gestalten, um den Wert ihrer Immobilie aufrecht zu erhalten. Die Implementierung von Mieterstrom als Teil solcher Maßnahmen steigert nicht nur den Immobilienwert, sondern auch die Attraktivität für Mieter.
Bei der geförderten Variante von Mieterstrom ist der Anbieter ebenfalls dazu verpflichtet, die Teilnehmer mit Zusatzstrom (Reststrom) zu versorgen. Hierfür muss der Mieterstromanbieter einen Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abschließen oder Strom direkt am Strommarkt einkaufen, um in Zeiten zu geringer Produktion der PV-Anlage die Versorgung der Mieterstromteilnehmer sicherzustellen.
Die Umsetzung von Mieterstromprojekten ist aufgrund der vielen Verpflichtungen von Mieterstromanbietern sehr komplex, aber es gibt Dienstleister, die Gebäudeeigentümern bestimmte Aufgaben abnehmen können bzw. in Form von Contracting ein Rundum-Sorglospaket anbieten, bei dem von Finanzierung bis Betrieb alle Verpflichtungen und Aufgaben übernommen werden.
Mieterstrom ermöglicht Mietern den Zugang zu lokal erzeugter erneuerbarer Energie direkt vom Dach ihres eigenen Gebäudes.
Nein, die Teilnahme am Mieterstrom ist für Mieter optional. Alternativ können Mieter weiterhin ihren Strom von einem Energieversorgungsunternehmen ihrer Wahl beziehen.