Home | Infoportal Blog | Zähler und Abrechung: MID und Eichrechtskonform erklärt
MID- und Eichrechtskonformität erklärt
Die meisten intelligenten E-Ladegeräte enthalten einen Verbrauchszähler. Es gibt drei Typen, die sich in ihrer Messgenauigkeit und Ablesetransparenz unterscheiden.
Wird oft bei Privathaushalten verwendet. Die Zählerstände sind nicht 100 % genau. Der Genauigkeitsgrad variiert zwischen den Herstellern. Er liegt typischerweise zwischen 95 und 99,5 %.
Diese Ladegeräte sind nicht für die verbrauchsabhängige Abrechnung geeignet.
MID = Measurement Instruments Directive.
Diese Ladegeräte haben einen 100% genauen Zähler integriert. Ladegeräte mit einem MID-Zähler sind international für die verbrauchsabhängige Abrechnung akzeptiert.
Deutschland bildet jedoch eine Ausnahme! Hierzulande muss es eichrechtskonform sein.
Dies wird manchmal auch MessEV-konform genannt.
Gilt nur für Deutschland.
Nicht nur ist das Messgerät MID-konform, sondern eine deutsche Behörde hat auch das gesamte Ladegerät geprüft und zugelassen.
Nur eichrechtlich zugelassene Ladegeräte können an öffentlichen Standorten verwendet werden, an denen die Kunden pro kWh bezahlen müssen.
Das Eichrecht setzt für die Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur in Deutschland wichtige Rahmenbedingungen. Es stellt sicher, dass Messgeräte, wie z.B. Stromzähler und Ladesäulen, korrekt und genau arbeiten und garantiert somit, dass Verbraucher nur für die tatsächlich verbrauchte Strommenge bezahlen und schützt somit vor möglicher Manipulation.
Die Anforderungen des Eichrechtsgesetzes sollen Transparenz schaffen und die Interessen der Verbraucher (E-Autofahrer) schützen. Dieselbe Transparenz schützt den Betreiber (WEG oder extern) vor Rechtsstreitigkeiten, da sie eindeutige Verbrauchsnachweise liefert.
Fahrerinnen und Fahrer eines Elektrofahrzeugs sollen nach dem Laden überprüfen können:
Zudem muss die Übertragung dieser Messwerte in das Backend beweissicher sein, um eine nachträgliche Überprüfung zu garantieren.
Um dies gewährleisten zu können, handelt es sich beim Stromzähler in der Ladesäule um ein eichpflichtiges Messgerät, dessen Anzeige sowie Backend-Systeme als Zusatzeinrichtungen ebenfalls dem Eichrecht (§3 Nr. 24b MessEG) unterliegen.
Grundsätzlich gilt, dass ein eichrechtskonformer Zähler allein kein eichrechtskonformes System darstellt, da nur mit einer Zusatzeinrichtung für die Datenaufbereitung und -übermittlung eine Konformitätsbewertung erfolgen kann. Aus diesem Grund muss eine eichrechtskonforme Zählung und zugleich eine eichrechtskonforme Belegführung nachgewiesen werden, sobald Energie direkt oder indirekt verkauft wird.
Der Hersteller führt zunächst ein Konformitätsbewertungsverfahren an den installierten Messgeräten durch. Später versiegelt der Hersteller das Ladegerät mit einem manipulationssicheren Siegel.
Die Eichbehörden sind deutsche Landesbehörden. Ihre Aufgabe hier ist es, dafür zu sorgen, dass die Verbraucher die richtige Menge an Energie entsprechend ihrem Verbrauch bezahlen.
Eichrechtskonforme Ladegeräte sind erforderlich, wenn entweder:
Darüber hinaus könnte ein Arbeitgeber Eichrechstkonforme Ladegeräte zur Abgrenzung/Abrechnung von Dienstwagen fordern.
Wenn also nur ein Bewohner jedes Ladegerät nutzt, reichen Ladegeräte mit MID zertifizierten Zählern aus, um die Stromkosten genau zuzuordnen. Der Verwalter bezieht diese Zahlen in die jährliche Nebenkostenabrechnung ein. Einige Arbeitgeber könnten jedoch bei der Kostenerstattung auf ein MessEV-konformes Ladegerät bestehen.
Wir halten MessEV-konforme Ladegeräte für die zukunftssicherste Option. Sie deckt nicht nur alle Szenarien ab, sondern lässt auch keinen Raum für Argumente oder Missverständnisse mit verärgerten Anwohnern.
Haben Sie weitere Fragen zu MID und Eichrecht? Wir helfen gern!
Wir planen, installieren und betreiben Ladelösungen für Häuser, Wohnanlagen und Gewerbe.