Ladeinfrastruktur Tag

Ladeinfrastruktur Förderung für WEGs in Baden-Württemberg

Durch das Förderprogramm Charge@BW, können nun auch WEGs bei der Installation von E-Ladeinfrastruktur gefördert werden. 

Fördermittel stehen bereit für vorbereitende Elektroinstallationen, die den Anschluss von Ladepunkten innerhalb der WEG ermöglichen.

Stuttgarter Schlossplatz

Das Förderprogramm im Überblick

Gerade WEGs sollten sich in Hinblick auf die zu treffenden Entscheidungen im Vorfeld der Installation möglichst zeitnah mit der Thematik auseinandersetzen.
Förderberechtigt

Laufzeit

Förderhöhe

Fördermindesthöhe
Förderzweck

Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Baden-Württemberg

Bis zum 30.06.2024 

Bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt bzw. Ladeplatz oder max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

5.500 Euro

Die vorbereitete Elektroinstallationen für den späteren Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften. In der WEG sind ausschließlich die Elektroinstallationskosten zuwendungsfähig. Die Anschaffung der Ladesäule (Ladestation oder Wallbox) wird nicht gefördert.

Was bedeutet vorbereitende Elektroinstallationen?

Vor dem Aufstellen der Ladestationen innerhalb einer WEG bedarf es einiger gründlicher Vorüberlegungen. Dabei müssen zukünftiger Bedarf und vorhandene Leistung des bestehenden Hausanschlusses definiert werden, ebenso müssen die elektrischen Anschlussmöglichkeiten und mögliche Betreibermodelle evaluiert werden. Dies bildet die Basis zur Entwicklung eines kosteneffektiven, skalierbaren Leistungsverteilsystems zur Anbindung der Stellplätze und definiert die notwendigen Elektroinstallationen. 

Dabei ist es wichtig, sich auf ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der WEG zu einigen. 

Typischerweise einigt sich die WEG auf der jährlichen Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen. Gerne begleiten wir Sie dabei und unterstützen Sie in der weiteren Beschlussfassung.

Sollte keine ETV in naher Zukunft geplant sein, empfehlen wir WEGs in Baden-Württemberg, aufgrund der zeitlichen Einschränkungen des Förderprogramms, diesen Prozess durch einen separaten, kurzfristigen Termin zu beschleunigen.

Ein Mann der einen Zähler in einen Schaltschrank einbaut.

All diese Fragen beantworten wir auch mithilfe unserer Konzeptanalyse. Sie stellt eine hervorragende Grundlage zur Entscheidungsfindung innerhalb der WEG dar und hilft insbesondere Kunden, die sich mit anderen Beteiligten über die Vorgehensweise einigen müssen.

Welche zusätzlichen Voraussetzungen gelten?

Ein Mann der eine Wallbox in Betrieb nimmt.

Die Verwaltung und Abwicklung des Förderprogramms Charge@BW erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg.

Was sind die nächsten Schritte?

Benötigen Sie Unterstützung bei der Realisierung Ihres Ladeinfrastruktur-Projektes?

Füllen Sie gerne das Kontaktformular aus und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

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