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EPBD und GEIG erklärt
Das GEIG ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).
Die Vorbereitung von Gebäuden für das Laden von Elektrofahrzeugen ist im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) enthalten.
Die Verordnung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für gewerblich genutzte Gebäude, wenn auch nicht in gleicher Weise. Darüber hinaus gibt es Anforderungen sowohl für Renovierungs- als auch für Neubauprojekte.
Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen: Der Gebäudeeigentümer muss bis 2025 mindestens eine Ladestation installieren. Es ist möglich, Ladestationen für mehrere Nicht-Wohngebäude an einem Standort zu bündeln.
Für Gebäude mit weniger als 20 Stellplätzen gibt es keine neuen Anforderungen, es sei denn, sie werden renoviert.
*Ein Projekt, bei dem 25 % oder mehr der Gebäudehülle verändert werden, ist eine signifikante Renovierung. Für den Fall, dass Sie mit dem Begriff „Gebäudehülle“ nicht vertraut sind: es ist die Trennung von Innen- und Außenbereich (z. B. Wände, Fenster und Böden, etc.).
Des Weiteren muss der Renovierungsumfang die Autoabstellfläche oder deren Stromversorgung umfassen, damit die Verordnung in Kraft tritt.
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Bestehende Gebäude: Wenn das Gebäude mehr als 10 Stellplätze hat, gelten die Vorschriften. Die vorwiegende Nutzungsform des Gebäudes definiert den Bedarf für alle Stellplätze.
Auch neue Bauanträge folgen der Logik der vorwiegenden Nutzung, wobei die Regelung für vorwiegend Wohngebäude ab 5 Stellplätzen und Nichtwohngebäude ab 6 Stellplätzen gilt.
Renovierungen: Die Anforderungen gelten nicht für Projekte, bei denen die Umsetzung der Anforderungen mehr als 7 % der gesamten Projektkosten ausmachen würde.
Die Regeln sind am 10. März 2021 in Kraft getreten. Bei anzeige- oder genehmigungspflichtigen Vorhaben gilt die Frist zum Zeitpunkt der Antragstellung. War das Vorhaben nicht anzeigepflichtig, ist der erste Tag des Baus maßgeblich.
Dieser Text ist eine Auslegung des Gesetzes, die Ihnen zu einem besseren Verständnis verhelfen soll. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
Sie können sich weiter einlesen auf der Seite der Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bitte wenden Sie sich an einen geeigneten Rechtsanwalt, wenn Sie eine tiefere rechtliche Einschätzung benötigen.
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