Home | Infoportal Blog | Brandschutz bei Ladeinfrastruktur
Insbesondere wenn es um die Ladeinfrastruktur für Elektroautos geht, ist ein sicherer und effizienter Brandschutz in Garagen von entscheidender Bedeutung. Wir erklären Ihnen genau welche Vorschriften und Empfehlungen beachtet werden müssen, um den Brandschutz in ihrer Garage zu gewährleisten.
Im Allgemeinen ist die offene Führung von Installationswegen und Leitungsanlagen in Nutzungseinheiten wie Garagen zulässig. Die Installation von Ladestationen für Elektroautos in Tiefgaragen ist erlaubt und bedarf keiner Nutzungsänderung der Garage. Die Ladeinfrastruktur inklusive der dafür benötigten Installationen wie Kabel und elektrische Unterverteilungen wird als Teil der Leitungsanlagen und technischen Gebäudeausrüstung angesehen. Eine Genehmigungspflicht oder Nutzungsänderung der Garage ist daher nicht erforderlich.
In den meisten Fällen müssen die Zuleitungen vom Hausanschlussraum zur Garage mehrere Wände bzw. Räume durchqueren. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Regularien eingehalten werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den Rettungswegen, Treppenräumen und Zugangsschleusen geschenkt werden. Hier dürfen Leitungen nicht offen installiert werden, sondern müssen brandschutzkonform verkleidet oder eingemauert sein.
Mehrparteienhäuser sind in mehrere Brandschutzabschnitte unterteilt. Die Wände und Türen, welche Teil der Trennung sind, verhindern durch ihre Bauform die Feuerausbreitung. Die Elektroräume (Hausanschlussraum, Zählerraum), die Garage und die Aufenthaltsbereiche müssen voneinander getrennt sein. Bei Installationen durch diese bauteilanspruchsvollen Bauteile müssen die Anforderungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie beachtet werden. Eine fachgerechte Schottung der Durchführungen der Installationen in der Qualität des durchdrungenen Bauteils ist erforderlich.
Der Deutschen Feuerwehrverband hat am 22.02.2021 eine Stellungnahme veröffentlicht. Hier können Sie die Publikation: Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge nachlesen.
Der Verband der Sachversicherer hat die Richtlinie VdS 3885 „Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen – Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft“ veröffentlicht. Die Richtlinie gibt Hinweise zu Regelungen für Normalladestationen mit einer Leistung von bis zu 22 kW und empfiehlt u.a. eine Brandmeldeanlage als ergänzende Möglichkeit der Schadensverhütung.
Die zuständigen Stellen für „Behörde für Stadtentwicklung & Wohnen“, des „Amts für Bauordnung & Hochbau“ und der „Prüfstelle für Gebäudetechnik“ geben an, dass keine zusätzlichen Maßnahmen über die gesetzlich festgelegten Brandschutzregelungen hinaus erforderlich sind.
Es besteht keine Notwendigkeit, ein neues Brandschutzkonzept zu beauftragen, um Ladeinfrastruktur in Ihrem Haus zu installieren. In einigen wenigen Sonderfällen bedarf es jedoch der Klärung bestimmter Vorhaben mit Brandschutzexperten.
Für eine sichere Installation von Ladeinfrastruktur in Häusern ist eine korrekt ausgeführte Brandschutztechnik im Gebäude erforderlich. Experten empfehlen, die Installation von Ladeinfrastruktur als Impuls für einen Brandschutzrundgang zu nutzen. Dabei können über die Zeit entstandene Mängel identifiziert und behoben werden.
Wir bei The Charging Project sind selbst keine Brandschutzexperten, haben jedoch Erfahrung in der Planung und Abwicklung von Projekten mit Brandschutzanforderungen. Wir stehen Ihnen bei der Bewältigung dieser Thematik zur Seite und bieten Ihnen unser Netzwerk an. Sollten uns bei der Begehung vermeintliche Mängel auffallen, informieren wir Sie darüber und helfen Ihnen, eine professionelle Begutachtung und gegebenenfalls Lösungen zu finden.