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Förderung für Ladeinfrastruktur in WEGs (2026): Voraussetzungen, Förderhöhe und wie Sie Ihre WEG rechtzeitig antragsbereit machen


Die Förderung für Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist seit April 2026 über einen eigenen Förderaufruf zugänglich.
Da die Fördermittel nach dem Eingang der Anträge vergeben werden, entscheidet vor allem eines über den Erfolg:
In der Praxis liegt der Engpass häufig weniger in der Technik als in der Vorbereitung – insbesondere beim Kostenvoranschlag und der strukturierten Antragstellung.
Diese Seite zeigt Ihnen, wie die Förderung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden, die später die Auszahlung gefährden können.
Da die Mittel begrenzt sind, ist eine schnelle Antragstellung entscheidend.
Die Förderung ist klar strukturiert:
Dadurch trägt die WEG zunächst die Umsetzungskosten und erhält die Förderung erst im Nachgang ausgezahlt.
Die Förderung erfolgt pro elektrifizierten Stellplatz und richtet sich nach dem Ausstattungsumfang.
Für die meisten WEGs ist die Basisinstallation (Vorverkabelung) der zentrale erste Schritt.
In vielen Tiefgaragenprojekten kann diese durch die Förderung vollständig finanziert werden. Auswertungen realer Projekte zeigen, dass die Kosten häufig im Bereich von unter 1.300 € brutto pro Stellplatz liegen – Tendenz zuletzt leicht sinkend.
Das ist insbesondere relevant für die Beschlussfassung:
Gerade, weil die Basisinstallation häufig weitgehend förderfähig ist, steigen die Chancen auf eine doppelt qualifizierte Mehrheit. Das ist für viele WEGs der entscheidende Vorteil: Statt späterer Einzelmaßnahmen und Erstattungslogik entsteht eine gemeinschaftliche, deutlich einfacher handhabbare Lösung.
Hinweis zur bidirektionalen Ladeinfrastruktur:
Bidirektionale Wallboxen sind aktuell nur eingeschränkt verfügbar und in der Praxis meist nur sinnvoll umsetzbar, wenn die Installation hinter dem Wohnungszähler erfolgt. Für die meisten WEG-Projekte spielen sie derzeit daher eine untergeordnete Rolle.
Unklar ist derzeit noch, wann über die Basisinstallation hinaus eine stellplatzindividuelle Kabelstrecke erforderlich ist, damit ein Stellplatz als förderfähig vorverkabelt anerkannt wird. Die aktuelle Definition von „Vorverkabelung“ lässt erheblichen Interpretationsspielraum und kann dazu führen, dass mehr Verkabelung bis an einzelne Stellplätze gebaut wird, als für eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Grunderschließung technisch notwendig wäre – mehr dazu im LinkedIn-Beitrag unseres Geschäftsführers: Was gilt eigentlich als „Vorverkabelung“?
![Ablauf Förderung: Antragstellung (mit Kostenvoranschlag) ↓ Prüfung (Dauer unklar) ↓ Bewilligung ↓ [0–6 Monate] → WEG-Beschluss nachreichen [0–9 Monate] → Beauftragung ↓ [0–24 Monate] → Umsetzung ↓ Projektabschluss ↓ [+3 Monate] → Verwendungsnachweis ↓ Prüfung (Dauer unklar) ↓ Auszahlung](https://www.thechargingproject.com/wp-content/uploads/2026/03/G5217-ablauf-foerderung-vertikal-601x1024.png)
![Ablauf Förderung: Antragstellung (mit Kostenvoranschlag) ↓ Prüfung (Dauer unklar) ↓ Bewilligung ↓ [0–6 Monate] → WEG-Beschluss nachreichen [0–9 Monate] → Beauftragung ↓ [0–24 Monate] → Umsetzung ↓ Projektabschluss ↓ [+3 Monate] → Verwendungsnachweis ↓ Prüfung (Dauer unklar) ↓ Auszahlung](https://www.thechargingproject.com/wp-content/uploads/2026/03/G5217-ablauf-foerderung-horizontal-1024x272.png)
Für die Antragstellung sind insbesondere folgende Punkte erforderlich:
Förderung sichern und den weiteren Projektweg richtig aufsetzen
Kurz gesagt:
Die Antragstellung ist formal flexibel, erfordert aber eine klare Vertretungs- und Zeichnungsregelung innerhalb der WEG.
Die Umsetzung muss in jedem Fall fachgerecht durch ein Unternehmen erfolgen.
Kurz gesagt: Der Engpass liegt selten in der Technik oder Förderung selbst, sondern darin, die WEG rechtzeitig antrags- und beschlussfähig zu machen.
Aus Förderchance ein umsetzbares Projekt machen
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises. Es besteht die Möglichkeit, bei nachgewiesenem Baufortschritt einen einmaligen Teilbetrag vorab abzurufen (Zwischennachweis).
Voraussetzung:
Außerdem müssen alle weiteren Bedingungen (Nr. 6 des Aufrufes) zum Zeitpunkt des Mittelabrufs eingehalten sein.
Warum ist das für WEGs besonders interessant?
Der Zwischennachweis macht den langen Umsetzungszeitraum von 24 Monaten praktisch nutzbar. Die WEG kann zunächst die Grundinstallation für die Garage umsetzen und nur die Ladepunkte bauen, die sofort benötigt werden. So kann ein großer Teil der Förderung bereits früh abgerufen werden, obwohl noch nicht alle Eigentümer ihre Wallboxentscheidung getroffen haben. Die restlichen Ladepunkte können später innerhalb des Umsetzungszeitraums ergänzt werden. Das reduziert Vorfinanzierungskonflikte innerhalb der WEG und hält den Ausbau trotzdem offen.
Für die Antragstellung sollten Sie prüfen:
Wenn ja, sollte Sie die auf dem Formular auflisten. Wenn nein, ist die Erklärung in der Regel reine Formsache.