Charge@BW: Frühere Förderung für WEGs in Baden-Württemberg

Aktueller Stand 2026: Charge@BW ist seit dem 17. Juni 2026 wieder für Anträge geöffnet – allerdings ausschließlich für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind über Charge@BW nicht mehr förderfähig.

Für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern steht stattdessen die neue Bundesförderung „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ zur Verfügung.

Im folgenden Beitrag finden Sie Informationen zur früheren Charge@BW-Förderung für WEGs und zu den damals geltenden Förderbedingungen.
Stuttgarter Schlossplatz in Baden-Württemberg

Die frühere WEG-Förderung im Überblick

Im Rahmen von Charge@BW konnten Wohnungseigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg Zuschüsse für vorbereitende Elektroinstallationen erhalten, die den späteren Anschluss von Ladepunkten ermöglichten.
Förderberechtigt

Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Baden-Württemberg

Status

Dieser Fördertatbestand für WEGs ist nicht mehr verfügbar.

Förderhöhe

Bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt bzw. Ladeplatz oder max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördermindesthöhe

5.500 Euro

Förderzweck

Die vorbereitete Elektroinstallationen für den späteren Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften. In der WEG sind ausschließlich die Elektroinstallationskosten zuwendungsfähig. Die Anschaffung der Ladesäule (Ladestation oder Wallbox) wird nicht gefördert.

Was bedeutet vorbereitende Elektroinstallationen?

Unabhängig vom inzwischen beendeten WEG-Fördertatbestand von Charge@BW sind diese technischen Vorüberlegungen für die Planung einer Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern weiterhin relevant.

Vor dem Aufstellen der Ladestationen innerhalb einer WEG bedarf es einiger gründlicher Vorüberlegungen. Dabei müssen zukünftiger Bedarf und vorhandene Leistung des bestehenden Hausanschlusses definiert werden, ebenso müssen die elektrischen Anschlussmöglichkeiten und mögliche Betreibermodelle evaluiert werden. Dies bildet die Basis zur Entwicklung eines kosteneffektiven, skalierbaren Leistungsverteilsystems zur Anbindung der Stellplätze und definiert die notwendigen Elektroinstallationen.

Dabei ist es wichtig, sich auf ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der WEG zu einigen. 

Typischerweise einigt sich die WEG auf der jährlichen Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen. Gerne begleiten wir Sie dabei und unterstützen Sie in der weiteren Beschlussfassung.

Ein Mann der einen Zähler in einen Schaltschrank einbaut.

All diese Fragen beantworten wir auch mithilfe unserer Konzeptanalyse. Sie stellt eine hervorragende Grundlage zur Entscheidungsfindung innerhalb der WEG dar und hilft insbesondere Kunden, die sich mit anderen Beteiligten über die Vorgehensweise einigen müssen.

Welche zusätzlichen Voraussetzungen galten?

Ein Mann der eine Wallbox in Betrieb nimmt.

Die Verwaltung und Abwicklung des Förderprogramms Charge@BW erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg.

Wie lief die Antragstellung für WEGs über Charge@BW ab?

Die folgenden Schritte beziehen sich auf den früheren Fördertatbestand für WEGs und dienen nur der Dokumentation. Eine Antragstellung für vorbereitende Elektroinstallationen in WEGs ist über Charge@BW heute nicht mehr möglich.

Förderung für Ihre WEG weiterhin möglich

Auch wenn Charge@BW vorbereitende Elektroinstallationen in WEGs nicht mehr fördert, steht 2026 eine bundesweite Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern zur Verfügung. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts und unterstützen Sie von der technischen Vorbereitung bis zur Antragstellung.

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