Home | Infoportal Posts | Charge@BW für WEGs: Aktueller Stand 2026


Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Baden-Württemberg
Status
Dieser Fördertatbestand für WEGs ist nicht mehr verfügbar.
Förderhöhe
Bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt bzw. Ladeplatz oder max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördermindesthöhe
5.500 Euro
Förderzweck
Die vorbereitete Elektroinstallationen für den späteren Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften. In der WEG sind ausschließlich die Elektroinstallationskosten zuwendungsfähig. Die Anschaffung der Ladesäule (Ladestation oder Wallbox) wird nicht gefördert.
Dabei ist es wichtig, sich auf ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der WEG zu einigen.
Typischerweise einigt sich die WEG auf der jährlichen Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen. Gerne begleiten wir Sie dabei und unterstützen Sie in der weiteren Beschlussfassung.


All diese Fragen beantworten wir auch mithilfe unserer Konzeptanalyse. Sie stellt eine hervorragende Grundlage zur Entscheidungsfindung innerhalb der WEG dar und hilft insbesondere Kunden, die sich mit anderen Beteiligten über die Vorgehensweise einigen müssen.

Die Verwaltung und Abwicklung des Förderprogramms Charge@BW erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg.
