Klimaneutrale Antriebe: Frühere Förderung für WEGs in München

Das Förderprogramm „Klimaneutrale Antriebe“ wurde zum 02.07.2025 durch den Beschluss des Münchner Stadtrats gestoppt!

Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die folgenden Inhalte dokumentieren die früheren Förderbedingungen.
Münchnen Marienplatz

Was wurde gefördert?

Die Stadt München förderte seit dem 1. April 2023 den Aufbau von Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet München. Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaneutrale Antriebe“ wurden u.a. Beratungsleistungen und die Installation von Ladepunkten gefördert.

Besonders für WEGs stellte die Förderung von Beratungsleistungen für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur im Hinblick auf die zu treffenden Entscheidungen im Vorfeld der Installation eine gute Möglichkeit dar, einen Konsens für eine kosteneffiziente und zudem skalierbare Lösung für das individuelle Objekt zu finden.

Auch wenn der Bedarf an E-Ladeplätzen innerhalb einer WEG derzeit noch verhältnismäßig überschaubar ist, so macht es dennoch Sinn im Rahmen der Förderung jetzt ein geeignetes Konzept für die spätere Installation zu entwickeln.

Förderberechtigt

Förderanträge konnten von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.

Förderzweck

Förderfähig waren Beratungsleistungen zum Thema Aufbau von Ladeinfrastruktur, die von qualifizierten Beratern für Vorhaben im Stadtgebiet München erbracht werden.

Förderhöhe

Beratungsleistungen wurden mit 80 Prozent der Nettokosten gefördert.
Der maximale Förderbetrag betrug 4.500 Euro.

Zusätzlich bestand die Möglichkeit zur Förderung der Umsetzung in Höhe von 40 % der Installationskosten.

Welche Leistungen sollte eine Beratung umfassen?

Vor dem Aufstellen der Ladestationen innerhalb einer WEG bedarf es einiger gründlicher Vorüberlegungen. Dabei müssen der zukünftige Bedarf definiert sowie die vorhandene Leistung des bestehenden Hausanschlusses in Erfahrung gebracht werden. Außerdem müssen die elektrischen Anschlussmöglichkeiten und möglichen Betreibermodelle für den zukünftigen Betrieb und Abrechnung evaluiert werden. 

All dies bildet die Basis zur Entwicklung eines kosteneffektiven und skalierbaren Leistungsverteilsystems zur Anbindung der Stellplätze und definiert die notwendigen Elektroinstallationen.

Dabei ist es wichtig, sich auf ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der WEG zu einigen. 

Typischerweise einigt sich die WEG auf der jährlichen Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen. Gerne begleiten wir Sie dabei und unterstützen Sie in der weiteren Beschlussfassung.

Elektriker überprüft einen Schaltschrank auf die Möglichkeit Ladeinfrastruktur zu installieren

All diese Fragen beantworten wir auch mithilfe unserer Konzeptanalyse. Sie stellt eine hervorragende Grundlage zur Entscheidungsfindung innerhalb der WEG dar und hilft insbesondere Kunden, die sich mit anderen Beteiligten über die Vorgehensweise einigen müssen.

Wie lief die Antragstellung für WEGs ab?

Förderung für Ihre WEG weiterhin möglich

Auch wenn Charge@BW vorbereitende Elektroinstallationen in WEGs nicht mehr fördert, steht 2026 eine bundesweite Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern zur Verfügung.

Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts und unterstützen Sie von der technischen Vorbereitung bis zur Antragstellung.

Haben Sie eine Frage?

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