Berliner Ladeinfrastruktur Förderung WELMO

Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die nächsten Schritte auf dem Weg zur Mobilitätswende einzuleiten und den Verkehr effizienter, moderner und umweltfreundlicher zu gestalten. Auch wenn in Berlin ein steter Rückgang der CO₂-Emissionen zu verzeichnen ist, sind dennoch weitere Anstrengungen, insbesondere im Verkehrssektor nötig.

Wie wir Sie unterstützen können

Mit dem Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität legt die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine Maßnahme auf, die kleinen und mittleren Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft Anreize bietet, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und Ladeinfrastrukturen flächendeckend auszubauen.

Genau hier liegt unsere Expertise:

Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen. Unsere Konzeptanalyse ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen die Planung von E-Ladestationen in Wohnanlagen und Gewerbeimmobilien zu erleichtern.

Wir analysieren die Eignung der vorherrschenden Ladelösungsarten für Ihr Objekt. Unserer Konzeptanalyse beantwortet alle wichtigen Fragen in verständlicher Sprache. Das Ergebnis ist eine verständliche Zusammenfassung, die eine hervorragende Grundlage für Diskussionen, Kompromisse und Entscheidungen bietet. Darüber hinaus begleiten wir Sie gern bei der Umsetzung, bis alles steht und einsatzbereit ist.

Alle Elemente, die durch das Förderprogramm unterstützt werden, sind auch Teil unserer Konzeptanalyse:

Potential- und Realisierungsberatung, sowie der Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur (dazu gehören Ladestationen und Wallboxen, Grundinstallation und Netzanschlüsse)

Die Förderung im Überblick

Hinweis: Vor allem WEGs und Unternhemen mit komplexen Strukturen zur Entscheidungsfindung sollten sich im Hinblick auf die zu treffenden Entscheidungen im Vorfeld der Installation möglichst zeitnah mit der Thematik auseinandersetzen.

Das Förderprogramm unterteilt sich grundsätzlich in 3 verschiedene Bereiche: Potential- und Realisierungsberatung, sowie dem Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur.

Für Wohnungsunternehmen

Förderberechtigt

Wohnngsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie deren Tochter- und Konzerngesellschaften

Potenzialberatung

Das beratende Unternehmen gibt Empfehlungen zu geeigneten Fahrzeugen und passender, ausreichend dimensionierter Ladeinfrastruktur ab. Die Förderung der Potenzialberatung ist unabhängig davon, ob und in welchem Maße Ladeinfrastruktur im Anschluss angeschafft wird.

Was wird gefördert:

1-tägige Beratung durch ein vom Projektträger autorisiertes Beratungsunternehmen

Förderhöhe:

80 % der Netto-Beratungskosten, mit einem max. Netto-Tagessatz von 1.000 €

Sie definiert konkrete Bedarfe, Einsparpotenziale durch Elektromobilität und nachhaltige Mobilitätslösungen sowie deren Integration in den Fuhrpark und die Geschäftsprozesse. Zudem wird geprüft, ob durch die Kombination mit erneuerbarer Energie weitere Potenziale entstehen.

Was wird gefördert:

2-4 tägige Beratung (inkl. Vor-Ort-Termin und Ausarbeitung einer Handlungsempfehlung) durch ein vom Projektträger autorisiertes Unternehmen

Förderhöhe:

80 % der Netto-Beratungskosten, mit einem max. Netto-Tagessatz von 1.000 €

Was wird gefördert:

Der Erwerb und die Errichtung fabrikneuer, öffentlich oder nicht öffentlich zugänglicher, geteilt genutzter Ladestationen inklusive Netzanschluss und Grundinstallation an Stellplätzen von Wohngebäuden im Land Berlin.

Voraussetzung:

Förderhöhe:

Ladestation (AC/DC)

Grundinstallation

Netzanschluss

 40 %, maximal 50.000 Euro

Für Unternehmen

Förderberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen, Betriebe und selbstständig Tätige

Potenzialberatung

Das beratende Unternehmen gibt Empfehlungen zu geeigneten Fahrzeugen und passender, ausreichend dimensionierter Ladeinfrastruktur ab. Die Förderung der Potenzialberatung ist unabhängig davon, ob und in welchem Maße Ladeinfrastruktur im Anschluss angeschafft wird.

Was wird gefördert:

1-tägige Beratung durch ein vom Projektträger autorisiertes Beratungsunternehmen

Förderhöhe:

80 % der Netto-Beratungskosten, mit einem max. Netto-Tagessatz von 1.000 €

Sie definiert konkrete Bedarfe, Einsparpotenziale durch Elektromobilität und nachhaltige Mobilitätslösungen sowie deren Integration in den Fuhrpark und die Geschäftsprozesse. Zudem wird geprüft, ob durch die Kombination mit erneuerbarer Energie weitere Potenziale entstehen.

Was wird gefördert:

2-4 tägige Beratung (inkl. Vor-Ort-Termin und Ausarbeitung einer Handlungsempfehlung) durch ein vom Projektträger autorisiertes Unternehmen

Förderhöhe:

80 % der Netto-Beratungskosten, mit einem max. Netto-Tagessatz von 1.000 €

Was wird gefördert:

Die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen im Land Berlin. Neben der Errichtung der Ladeinfrastruktur erfolgt eine anteilige Förderung des Anschlusses an das Hausnetz.

Voraussetzung:

Die betrieblichen Flächen der Antragstellerin/des Antragstellers, müssen sich im Stadtgebiet von Berlin befinden.

Förderhöhe:

Ladestation (AC/DC)

Grundinstallation

Netzanschluss

Was sind die nächsten Schritte?

Hinweis: Förderanträge müssen VOR der Umsetzung gestellt und genehmigt werden!

Benötigen Sie Unterstützung beim Antrag auf Fördermittel für Ihr Ladeinfrastruktur-Projekt?

Unser Antragsservice macht es Ihnen einfach, Fördermittel zu beantragen. Wir übernehmen die Arbeit und sorgen dafür, dass Ihr Antrag korrekt und vollständig eingereicht wird – schnell, unkompliziert und erfolgreich.

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