Privilegierter Eigenverbrauch (Eigenversorgung)

Beim privilegierten Eigenverbrauch wird der erzeugte Strom vorrangig selbst genutzt und nur der Überschussstrom wird eingespeist. Voraussetzung für die Eigenversorgung ist, dass der Anlagenbetreiber und der Letztverbraucher die gleiche Person sind (Personenidentität). Auf den privilegierten Eigenverbrauch zahlt man keine Netzentgelte, keine Steuern und keine Abgaben, weshalb er wirtschaftlich sehr interessant ist.

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